Aktualisiert am 18.02.2022
Erstellt am 18.02.2022
Hier finden Sie die allgemeinen Empfehlungen der S3 - Leitlinie gegliedert nach verschiedenen Behandlungsoptionen (Kurzintervention, "Körperliche Entgiftung", "Qualifizierte Entzugsbehandlung", Postakutbehandlung), sowie die Empfehlungen zur Behandlung bei von somatischen und psychischen Komorbiditäten und zur Versorgung von alters- und geschlechtsspezifischen Personengruppen. Zudem finden Sie Empfehlungen zu psychotherapeutischen und psychosozialen Interventionskomponenten im Rahmen der Postakutbehandlung.
Hier finden Sie allgemeine Behandlungsempfehlungen der S3 – Leitlinie, gegliedert nach Behandlungsoptionen
Zudem finden Sie in den Reitern links Empfehlungen zur Behandlung von alkoholbezogenen Störungen bei
Schlüsselempfehlung | Empfehlungsgrad |
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Allgemeine Wirksamkeit von Kurzinterventionen Kurzinterventionen sind wirksam zur Reduktion von problematischem Alkoholkonsum und sollen flächendeckend umgesetzt werden. |
A |
Riskanter Konsum Die Wirksamkeit von Kurzinterventionen zur Reduktion des Alkoholkonsums ist für riskant Alkohol Konsumierende am deutlichsten nachgewiesen. Daher sollen Kurzinterventionen bei dieser Gruppe angeboten werden |
A |
Rauschtrinken Kurzintervention kann zu einer Reduktion von Rauschtrinken führen. Daher sollten entsprechende Interventionen für Rauschtrinker angeboten werden. |
B |
Abhängigkeit Befunde hinsichtlich der Wirksamkeit von Kurzinterventionen im Hinblick auf die Reduzierung des Alkoholkonsums bei Abhängigen sind widersprüchlich und nicht sicher durch die Literatur belegt. Kurzinterventionen können Alkoholabhängigen angeboten werden. |
O |
Geschlecht Die Wirksamkeitsbelege für Kurzinterventionen unterscheiden sich nicht zwischen Männern und Frauen. Sie sollen daher unabhängig vom Geschlecht angeboten werden. |
A |
Ältere Menschen Kurzinterventionen sollen auch bei älteren Menschen (im Alter von über 65 Jahren) mit Alkoholproblemen angeboten werden. |
KKP |
Komorbidität Es liegen wenige Studien vor, in denen aber insgesamt eher eine Wirksamkeit von Kurzinterventionen bei komorbiden Störungen angenommen wird. Kurzinterventionen können auch Patienten mit komorbiden Störungen angeboten werden. |
KKP |
Primärmedizinische Versorgung In der primärmedizinischen Versorgung sollen Kurzinterventionen zur Reduktion problematischen Alkoholkonsums angeboten werden. |
A |
Arbeitsplatz Eine Kurzintervention am Arbeitsplatz ist wahrscheinlich wirksam, aber nicht schlüssig und sicher durch die Literatur belegt. Sie kann empfohlen werden. |
KKP |
Fehlende Wirksamkeit Evidenz für fehlende Wirkung einzelner Kurzinterventionsformen ist nicht belegt. Die weitaus überwiegende Zahl der Studien weist Wirksamkeit aus, so dass der Einsatz der üblichen Formen von Kurzinterventionen empfohlen werden kann. Fehlende Wirksamkeit in einzelnen Subgruppen oder einzelnen Settings werden jeweils dort beschrieben. |
KKP |
Unerwünschte Wirkung Kurzintervention zur Reduktion des Alkoholkonsums zeigt keine unerwünschten Wirkungen. Sie kann umgesetzt werden. |
KKP |
Schlüsselempfehlung | Empfehlungsgrad |
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Wirksamkeit und Indikation Alkoholbezogene Störungen sollen behandelt werden. Bei Patienten mit einem Risiko für die Entwicklung von Entzugssymptomen oder einem individuellen Risiko für Entzugskomplikationen wie Krampfanfällen bzw. deliranten Symptomen soll eine Entzugsbehandlung durchgeführt werden. |
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Behandlungskomponenten Eine symptomorientierte Behandlung des Alkoholentzuges anstatt eines fixen Dosierschemas sollte dann angeboten werden, wenn
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Behandlungsort Eine stationäre Behandlung in Form einer körperlichen Entgiftung oder qualifizierten Entzugsbehandlung soll angeboten werden
Eine stationäre Behandlung in Form einer körperlichen Entgiftung oder qualifizierten Entzugsbehandlung sollte angeboten werden bei alkoholabhängigen Personen und Personen mit schädlichem Gebrauch, wenn mindestens eins der folgenden Kriterien erfüllt ist:
Eine ambulante Entzugsbehandlung (körperliche Entgiftung oder qualifizierte Entzugsbehandlung) kann angeboten werden, wenn keine schweren Entzugssymptome oder -komplikationen zu erwarten sind, eine hohe Adhärenz und ein unterstützendes soziales Umfeld bestehen. Eine ambulante Entgiftung sollte nur angeboten werden durch Ärzte mit:
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Behandlungsdauer Die Dauer der Behandlung sollte sich individuell an der Schwere der Entzugserscheinungen und der körperlichen und psychischen Begleit- oder Folgeerkrankungen orientieren. |
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Risiken bei Nichtbehandlung Alkoholabhängige, die sich keinem Alkoholentzug unterziehen wollen, sollten informiert werden über
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Unerwünschte Wirksamkeit der körperlichen Entgiftung Da eine körperliche Entgiftung alleine keine hinreichende Therapie der Suchterkrankung darstellt, sollen weitere suchtmedizinische Hilfen vorgehalten bzw. vermittelt werden. |
Schlüsselempfehlung | Empfehlungsgrad |
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Wirksamkeit Es sollte eine Qualifizierte Entzugsbehandlung (QE) statt einer körperlichen Entgiftung angeboten werden. |
KKP |
Indikation Eine Qualifizierte Entzugsbehandlung (QE) soll angeboten werden, wenn der/die PatientIn weiterführenden Behandlungsmaßnahmen ambivalent gegenübersteht. |
KKP |
Dauer Zur Verbesserung des Behandlungserfolgs sollte eine Qualifizierte Entzugsbehandlung (QE) in der Regel 21 Behandlungstage umfassen. Unter Beachtung der Empfehlung, dass sich die Dauer der Behandlung individuell an der Schwere der Entzugserscheinungen und *Empfehlung bezieht sich auf Behandlung von Erwachsenen. Zu Besonderheiten für Kinder und Jugendlichen siehe Kapitel 3.7.1. der S3 – Leitlinie |
Schlüsselempfehlung | Empfehlungsgrad |
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Generelle Wirksamkeit Postakute Interventionsformen sollen PatientInnen im Anschluss an die Entzugsphase als nahtlose weiterführende Behandlung angeboten werden. Dabei stellt die Abstinenz bei abhängigem Konsum die übergeordnete Zielsetzung dar. |
KKP |
Therapieziele Bei der Postakutbehandlung ist Abstinenz bei Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD–10: F10.2) primäres Therapieziel. Ist die Erreichung von Abstinenz z.Z. nicht möglich oder liegt schädlicher bzw. riskanter Konsum vor, soll eine Reduktion des Konsums (Menge, Zeit, Frequenz) im Sinne einer Schadensminimierung angestrebt werden. |
A |
Bedingungen Komorbidität Komorbidität (psychisch) soll in der Postakutbehandlung in einem integrierten Ansatz berücksichtigt und mitbehandelt werden. |
KKP |
Bedingungen Alter Bei höherem Lebensalter soll eine Postakutbehandlung der alkoholbezogenen Störung mit Hinweis auf die überdurchschnittlich günstige Prognose angeboten werden. |
KKP |
Bedingungen Teilhabeeinschränkungen Bei bestehender Erwerbslosigkeit sollten bevorzugt Settings angeboten werden, die auch eine Reintegration ins Arbeitsleben fördern. |
KKP |
Bedingungen Migrationshintergrund Bei MigrantInnen soll in der Postakutbehandlung der Migrationshintergrund berücksichtigt werden. |
KKP |
Bedingungen Setting Es soll eine differentielle Indikationsstellung für die Postakutbehandlung in den unterschiedlichen Settings (ambulant, ganztägig ambulant bzw. teilstationär, stationär) im Einzelfall erfolgen. |
KKP |
Bedingungen Vernetzung der Angebote Zur nachhaltigen Sicherung des Erfolges der Postakutbehandlung soll sich nahtlos eine aufeinander abgestimmte Versorgung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten erstrecken.
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KKP |
Bedingungen Behandlungsdauer Die Dauer und Intensität der Postakutbehandlung sollen sich individuell an der Schwere, der Komorbidität, den vorhandenen teilhabeorientierten Einschränkungen und den Folgen orientieren. |
KKP |
Ergebnismaße Evaluation Für die Ergebnisevaluation bei der Behandlung von alkoholbezogenen Störungen sollen Maße zum Konsumverhalten, zur Teilhabe (gesellschaftlich und beruflich), zur Morbidität und Mortalität, zur Lebensqualität und zur Lebenszufriedenheit berücksichtigt werden. |
KKP |
Ergebnismaße Zielorientierung Ist das Ziel der Behandlung von alkoholbezogenen Störungen die Abstinenz, soll als primäres Ergebnismaß die katamnestische Erfolgsquote hinsichtlich der Abstinenz herangezogen werden. Ist das Ziel die Konsumreduktion, sollen als primäre Ergebnismaße Trinktage und Trinkmenge herangezogen werden, wobei abstinente Personen gesondert anzugeben sind. |
KKP |
Ergebnismaße Evaluationszeitraum Für die Ergebnisevaluation bei der Behandlung von alkoholbezogenen Störungen soll regelhaft ein Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Behandlung berücksichtigt werden. |
KKP |